25.09.2020 // Marriott Hotel Leipzig, Am Hallischen Tor 1, 04109 Leipzig // Breakfast

Der neue CO2-Preis: Vorbereitung auf den Brennstoffemissionshandel ab 2021 und Entlastungsoptionen

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Durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird ab 2021 für Brenn- und Heizstoffe ein CO2-Preis eingeführt. Die Bepreisung soll einen Anreiz schaffen, Treibhausgasemissionen zu verringern oder gar vollständig zu vermeiden. Den Verantwortlichen nach dem BEHG wird ein Pflichtenregime vorgegeben, das an das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) angelehnt ist. Betroffene Unternehmen sehen sich hierdurch bisher häufig unbekannten Aufgaben und Pflichten gegenüber. Eine besondere Herausforderung ist dabei der Anknüpfungspunkt für die Einbeziehung in den Brennstoffemissionshandel: Maßgeblich ist nicht die Freisetzung von CO2 in die Atmosphäre, sondern das nach energiesteuerrechtlichen Vorgaben zu beurteilende Inverkehrbringen der Brennstoffe.

Betroffen sind aber nicht nur die Brennstoffhändler und Gaslieferunternehmen, sondern auch deren Kunden - auf diese werden die hohen Kosten abgewälzt werden. Gerade im wirtschaftlich schwierigen Umfeld der Corona-Pandemie wird das bei vielen energieintensiven Unternehmen zu schweren Belastungen führen. Der Gesetzgeber hat für solche Fälle u.a. eine Härtefallklausel vorgesehen, deren Tücken aber im Detail stecken.

Unsere unter Beachtung der aktuellen Infektionsschutzbestimmungen erfolgende Frühstücksveranstaltung in Leipzig soll einen Überblick über das System des nationalen Emissionshandels geben und dessen Anwendungsbereich sowie Pflichten- und Sanktionenregime erläutern. Zudem zeigen wir auch auf, was Nutzer der Brennstoffe machen müssen, um eine finanzielle Entlastung durch Anwendung der Härtefallklausel zu erreichen.

Bitte melden Sie sich über das online-Formular elektronisch an. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.

Hinweis zum Infektionsschutz:
 
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie nur unter der Voraussetzung gestattet ist, dass Sie nicht an Covid-19 erkrankt sind und auch kein Verdacht einer solchen Erkrankung besteht. Wir bitten Sie daher, von einer Teilnahme abzusehen, wenn Sie am Tag der Veranstaltung Symptome eines Atemwegsinfekts, eine erhöhte Temperatur oder andere typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (z. B. Geruchs- und Geschmacksstörungen, Husten oder Halsschmerzen) aufweisen. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsablaufs sind Sie darüber hinaus behördlich verpflichtet, einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m einzuhalten, wo immer dies möglich ist. Darüber hinaus sind in den Bereichen, in denen eine Unterschreitung des Mindestabstands regelmäßig zu befürchten ist (u. a. Einlass zur Veranstaltung) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nach den infektionsschutzrechtlichen Vorschriften des Freistaats Sachsen sind die zuständigen Infektionsschutzbehörden verpflichtet, in Abhängigkeit von regionalen Infektionsparametern verschärfende Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Hierzu gehört insbesondere die Erhebung von personenbezogenen Daten durch den Veranstalter zur Nachverfolgung von Infektionen. Um die Erfüllung einer solchen Verpflichtung zu gewährleisten, weisen wir darauf hin, dass die Teilnahme an unserer Veranstaltung nur möglich ist, wenn Sie uns die im beigefügten Teilnehmerbogen angefragten Daten zur Verfügung stellen und eine Anmeldebestätigung von uns erhalten haben. Wir bitten um Ihr Verständnis!

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