14.09.2022 // Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Karlstraße 10-12 80333 München // Vortrag
Wir möchten wieder an die gute Tradition unserer Kartellrechtsfrühstücke anknüpfen, uns mit Ihnen „live und in Farbe“ zu aktuellen Themen des Kartellrechts austauschen. Wie immer starten wir um 8.30 Uhr mit einem (ersten) Frühstück, an den sich der Vortrag und der weitere Austausch anschließt.
Anlass genug bietet die am 1. Juni 2022 in Kraft getretene neue Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebsverträge (Vertikal-GVO 2022/720), deren Übergangsfrist für Altverträge zum 31. Mai 2023 ausläuft. Der über vier Jahre andauernde Reform- und Konsultationsprozess hat zu tiefgreifenden Änderungen geführt. Das bietet neue Risiken, aber auch Chancen, z. B. in den folgenden Bereichen:
■ im dualen Vertrieb (zweigleisigen Vertrieb), der angesichts des steigenden Direktvertriebs vieler Hersteller an Bedeutung erheblich zugenommen hat,
■ bei Verträgen von und mit Online-Plattformen
■ bei Alleinvertriebssystemen und selektiven Vertriebssystemen, die in Zukunft besser geschützt werden dürfen
■ bei Handelsvertreterverträgen (zu denen offene Fragen geklärt werden)
■ bei Wettbewerbsverboten, die in der Dauer in Zukunft etwas flexibler gehandhabt werden dürfen
Im Internetvertrieb wird der bisher sehr strenge Ansatz zugunsten von mehr Flexibilität und zum Schutz der stationären Geschäfte in gewissem Umfang gelockert und unter gewissen Umständen sogar die Anwendung unterschiedlicher Großhandelspreise erlaubt.
Eine Anmeldung für die Veranstaltung in München ist bis zum 7. September 2022, 18.00 Uhr möglich. Bitte melden Sie sich über den Anmeldebutton, mit dem beigefügten pdf, per Fax unter 0221 9937 110 oder per Mail unter contact@luther-lawfirm.com.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen vor Ort zu diskutieren, wie man es richtig anstellt, entsprechende Chancen und Risiken zu identifizieren und die Verträge entsprechend anzupassen!
Ihr Luther-Kartellrechtsteam