18.03.2021
Die Europäische Kommission hat am 15. März 2021 die von ihr für die Jahre 2021 bis 2025 im Wege einer Durchführungsverordnung bestimmten neuen Benchmark-Werte für die kostenlosen Zuteilungen von Emissionsberechtigungen im EU-Emissionshandelssystem im Amtsblatt veröffentlicht. Die Durchführungsverordnung tritt am 4. April 2021 in Kraft. Sie kann hier abgerufen werden.
Damit ist der Weg frei für die Mitgliedstaaten, die Zuteilungsverfahren auf nationaler Ebene fortzusetzen. Gemäß Art. 14 Abs. 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 müssen nunmehr für jede zuteilungsberechtigte Anlage vorläufige Berechtigungsmengen bestimmt werden. Nach der Notifizierung in Brüssel legt die Europäische Kommisison ggf. einen sektorübergreifenden Korrekturfaktor fest, ehe anschließend die endgültigen nationalen Zuteilungsbescheide erlassen werden können.
Die neuen Benchmarks wurden durch Brüssel teils erheblich gegenüber den in der 3. Handelsperiode (2013-2020) gültigen Werten verschärft. Vielfach wird der unionsrechtlich eröffnete Kürzungsrahmen von 24 Prozent vollständig ausgeschöpft, auch bei den wichtigen Benchmarks für messbare Wärme und Brennstoff. Gegenüber der im letzten Jahr verteilten Konsultationsfassung der Benchmark-Werte zeigt die jetzige endgültige Festlegung nur wenige Abweichungen. Hier wurden teilweise offenkundige Fehler bei der Datenerhebung durch die Anlagenbetreiber und Mitgliedstaaten korrigiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Luther EPR-Team
Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)
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