Menschenrechte verpflichten primär Staaten und nicht Private. Die Mehrzahl aller Klimaklagen richtet sich daher gegen den Staat und will diesen zu bestimmten Handlungen veranlassen. Sie basieren auf der Prämisse, dass der Klimawandel die Menschenrechte bedroht. Beispiele hierfür sind das Urgenda-Verfahren in den Niederlanden sowie das Klimaschutzurteil des BVerfG.
In jüngster Zeit richten sich Klimaklagen aber auch vermehrt gegen Unternehmen und argumentieren, dass Unternehmen bei der Ausübung ihrer geschäftlichen Aktivitäten Menschenrechte beachten müssen. Ein Beispiel hierfür ist das Urteil gegen Shell in den Niederlanden. Im Ergebnis sollen Unternehmen für die Bekämpfung des Klimanwandels mit in die Verantwortung genommen werden, unabhängig von der Verpflichtung der Staaten. Diese Klagen werfen komplexe völkerrechtliche Fragen und Probleme auf und ergangene Urteile scheinen bisher nur sehr begrenzt auf deutsches Recht übertragbar. Dennoch ist das Risiko solcher Klagen ernst zu nehmen. Unternehmen sollten proaktiv prüfen, wie sie das Risiko verringern und sich möglichst optimal aufstellen können.
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