Als Arbeitgeber ist es unser Anspruch, dass wir stets im Einklang mit den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) handeln. Wir sind fest entschlossen, Chancengleichheit und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu fördern. Alle Maßnahmen zur Rekrutierung, Entwicklung und Beurteilung von Mitarbeitern werden sorgfältig daraufhin geprüft, dass sie den Anforderungen des AGG vollständig entsprechen. Unsere Kanzlei verfolgt eine Politik der Fairness und Gerechtigkeit und setzt sich aktiv für Vielfalt und Inklusion ein. Sollten Sie dennoch Anlass zu Kritik haben, bedauern wir dies und bitte Sie um Entschuldigung. Um den Verstoß zu melden, kontaktieren Sie die oben genannten Personen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Fehlverhalten auch vertrauensvoll über unsere Hinweisgeberplattform zu melden.
Die Richtlinie dient der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zum Hinweisgeberschutz. Eingehende Hinweise werden völlig unabhängig von Luther und weisungsfrei bearbeitet.