22.02.2024
Die Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (BattVO) sieht auch neue Kennzeichnungspflichten und einen digitalen Batteriepass vor. Der digitale Batteriepass soll es Endverbrauchern und Aufbereitungsanlagen ermöglichen, schnell und einfach Informationen über die Batterie zu erhalten. Gleichzeitig kann er dabei unterstützen, verantwortungsvolle Entscheidungen beim Batteriekauf als auch bei Recycling- und Wiederaufbereitungsfragen zu treffen. Auch die Kennzeichnungspflichten wurden umfangreich überarbeitet.
Christoph Schnoor
Senior Associate
Hamburg
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