23.02.2024
Die Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (BattVO) führt neue Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure ein, zum Beispiel eine Sorgfaltspflicht. Die neue Sorgfaltspflicht gilt ab dem 18. August 2025 und soll dazu beitragen, die Verantwortung der Wirtschaftsakteure im Batteriesektor zu stärken und sicherzustellen, dass Batterien unter Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards hergestellt und gehandelt werden.
Christoph Schnoor
Senior Associate
Hamburg
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