06.12.2022
Autoren: Tatjana Giutronich, Daniel Schubmann und Robin Reichel
Das durchschnittliche Baujahr der in Deutschland ca. 15.400 vorhandenen Pflegeheime geht in das Jahr 1991 zurück.1 Der zwischenzeitlich entstandene – teils massive – Sanierungsstau liegt dabei auf der Hand. Um diesen zu beseitigen und die Pflege auch durch die bauliche Beschaffenheit von Gesundheitsimmobilien attraktiver zu gestalten, regeln zahlreiche Bundesländer strenge bauliche Anforderungen für diese.
Zuletzt hat das Land Niedersachsen mit seiner zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen „Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen“ (die „Niedersächsische Heimmindestbauverordnung“) solche Regelungen erlassen.
Mit diesem Beitrag geben wir – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einen Überblick über die neusten Regelungen und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht.
1 ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V., Studie zum Pflegemarkt 2030 (Pflegekapazitäten nachfragegerecht ausbauen), S. 14.
Dr. Daniel Schubmann
Counsel
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Tatjana Giutronich, LL.M. (UNSW)
Senior Associate
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