27.09.2022
Der BGH hat in seinem aktuellen Urteil vom 09.08.2022 (Aktenzeichen VI ZR 1244/20) die Rechte von Hotels gegen anonyme Bewertungen auf Online-Reiseportalen gestärkt. Konkret hat sich der BGH mit den Nachweisanforderungen an den tatsächlichen Gästekontakt auseinandergesetzt. Demnach reicht grundsätzlich die Rüge des fehlenden Gästekontakts durch das bewertete Hotel aus, um eine Prüfpflicht des Bewertungsportals auszulösen. Der BGH trägt damit dem Umstand Rechnung, dass das bewertete Unternehmen die Angaben in der Regel nicht selbst überprüfen kann.