25.03.2020
Die COVID-19-Pandemie hat den deutschen Immobilienmarkt nunmehr mit „voller Wucht“ erreicht. Neben den bisherigen Auswirkungen auf die Hotelbranche sind nun auch eine Vielzahl weiteren Branchen durch die erlassenen Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen und der dort enthaltenen Schließungen bestimmter Betriebe sowie auch Wohnraummieter (durch Nichtausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit, Kurzarbeit) von den damit einhergehenden Folgen betroffen. Die Bundesregierung hat daher kurzfristig beschlossen zu handeln und der Bundestag am heutigen Tag u.a. das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Dieses umfasst umfangreiche Regelungen zu verschiedenen Bereichen des Zivilrechts (insb. Moratorium für ausgewählte Bereiche des Zivilrechts, Mietrecht und Darlehensrecht).
Im Hinblick auf die darin enthaltenen Regelungen und Auswirkungen auf das Mietrecht soll dieser Beitrag ein paar Hinweise geben.
Dr Thomas Gohrke
Partner
Hanover, Leipzig
thomas.gohrke@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 0
Patrick Gocht
Senior Associate
Leipzig
patrick.gocht@luther-lawfirm.com
+49 341 5299 15763