04.06.2024
Der Entwurf des Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Drs. 8/3461) reiht sich in die Vielzahl der aktuellen Gesetzesinitiativen zur Datennutzung im Gesundheitswesen ein. Auf Antrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE im September 2023 (Drs. 8/2602) hat die Landesregierung den Gesetzentwurf kürzlich ins Parlament gebracht. Am 17. April 2024 fand dazu eine Anhörung von Sachverständigen im Sozialausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern statt.
Hintergrund sind die derzeit wenig praxistauglichen Regelungen der DSGVO und des Landeskrankenhausgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKHG M-V), die für die Verarbeitung von Patientendaten zu Forschungszwecken eine Einwilligung des Betroffenen oder das Vorliegen eines gesetzlichen Erlaubnistatbestands mit umfangreichen Begründungserfordernissen voraussetzen. Dies erschwert in der Praxis die Nutzung von Patientendaten innerhalb und den Austausch zwischen Krankenhäusern zu medizinischen Forschungszwecken erheblich und führt dazu, dass die Potenziale der Daten auch für die KI-Entwicklung ungenutzt bleiben.
Clara von Wolffersdorff
Associate
Leipzig
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