11.05.2022

Dem Personal- und Fachkräftemangel effektiv begegnen - Spannungsfeld zwischen Fachkräftemangel, Pflegenotstand und reglementierten medizinischen Berufen

Ausländerbeschäftigung im Gesundheitswesen: Kommt eine schnellere Anerkennung von Berufsqualifikationen ukrainischer Gesundheitsfachkräfte?

Am 11. April 2022 haben die Gesundheitsminister der Länder auf der Gesundheitsministerkonferenz im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsminister eine schnelle Anerkennung von Berufsqualifikationen in Gesundheitsberufen von aus der Ukraine Geflüchteten beschlossen. Ziel ist es, den Geflüchteten in Deutschland eine Perspektive zu geben und eine schnellere Anerkennung des bisweilen komplizierten und langwierigen Anerkennungsverfahrens im Gesundheitswesen herbeizuführen. Denn so kann Deutschland nicht nur den Geflüchteten helfen, sondern auch dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen begegnen.

Derzeit können Geflüchtete aus der Ukraine zwar unbürokratisch in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie aber im Gesundheitssektor tätig werden wollen, brauchen sie in der Regel eine gesonderte Berufserlaubnis sowie fortgeschrittene Deutschkenntnisse. Um einen schnelleren Zugang zum deutschen Gesundheitsarbeitsmarkt zu erlangen, könnte der Gesetzgeber z. B. eine automatische Anerkennung im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung von in der Ukraine erworbenen Berufsabschlüssen etablieren. Entsprechendes existiert für EU-Bürger.

Das generelle Absenken der sprachlichen Anforderungen an die Berufsausübung (fortgeschrittene Deutschkenntnisse des Niveaus B 2 sowie für akademische Berufe wie Ärzte zusätzlich Fachsprachkenntnissen auf dem Niveau C 1) wird voraussichtlich nicht erfolgen, denn ausreichende Deutschkenntnisse sind für die Versorgung von Patienten essentiell, um (haftungsrechtlich relevante) Verständnisprobleme zwischen Patienten und medinischem Personal auszuschließen. Insofern sind Ausnahmen nur in – für Patienten ungefährlichen – Einzelfällen denkbar (s.u. Kapitel: Mindestsprachkenntnisse von ausländischen Ärzten und Ärztinnen: Sind deutsche (Fach-)Sprachenkenntnisse zwingend erforderlich?)

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Dr. Eva Maria K. Rütz, LL.M.

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Anna Büscher

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