20.04.2020

Die neue „Forschungszulage“ - Ein Leitfaden

Background

Um die Investitionen deutscher Unternehmen in Forschung und Entwicklung zu fördern, ist am 1. Januar 2020 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) in Kraft getreten. Die Förderung dürfte vor allem für kleine und mittlere Unternehmen interessant sein, die den Aufwand eigener Forschungsarbeit bisher scheuten oder nicht von projektbezogenen Förderprogrammen profitieren. Insbesondere Start-Ups sollten ihre Entwicklungen auf Förderfähigkeit prüfen. Die Forschungszulage wird zwar vorrangig auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer angerechnet. Übersteigt die Forschungszulage jedoch die festgesetzte Steuer, wird der Differenzbetrag ausgezahlt. Damit profitieren insbesondere auch Unternehmen, die sich noch in der Verlustphase befinden.

Author
Dr. Moritz Mentzel

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Anton Spinty

Anton Spinty
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