08.08.2022
Digitalisierungen im Verfahrensrecht sind weltweit auf dem Vormarsch. So haben es insbesondere der Ausbruch der Covid-19-Pandemie und die dadurch bedingten Distanzgebote erforderlich gemacht, Gerichtsverhandlungen weitestgehend digital abzuhalten. Auch der Unionsgesetzgeber hat durch Neufassung der Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (EuBewVO n.F.) sowie der Verordnung (EU) 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EuZustVO n.F.) einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der grenzüberschreitenden Beweisaufnahme und Zustellung gemacht. Seit dem 1. Juli 2022 ist die EuBewVO n.F. sowie die EuZustVO n.F. in Kraft, welche auch Anpassungen der §§ 1072 ff. ZPO und §§ 183, 363 ZPO erforderlich machten. Die wichtigsten Änderungen durch Neufassung der beiden Verordnungen sollen im Folgenden überblicksartig dargestellt werden.
Katharina Klenk-Wernitzki, Dipl. Reg.-Wiss
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