07.01.2022
Seit dem 25. März 2021 müssen viele Gebäudeeigentümer ihre Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge ausstatten, wenn sie neue Gebäude errichten oder größere Renovierungen durchführen. Hintergrund ist das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG).
Dr. Mathias Mailänder
Counsel
Hamburg
mathias.mailaender@luther-lawfirm.com
+49 40 18067 12618