24.06.2022
Nachdem im November 2021 das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Deaktivierung einer Facebook-Fanpage aufgrund von Datenschutzmängeln im Jahr 2011 bestätigt hat, hat die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein Gutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebes von Facebook-Fanpages erstellt. Ergebnis: Facebook-Fanpages sind nicht datenschutzkonform.
Facebook hole bereits keine nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und nach § 25 Abs. 1 TTDSG wirksame Einwilligung ein. Dabei sei bereits unklar, ob der Nutzer seine Einwilligung nach beiden Rechtsgrundlagen oder nur nach der ersteren Rechtsgrundlage erteile. Eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bestehe nicht.
Aufgrund der gemeinsamen Verantwortlichkeit, jedenfalls für die Verarbeitung zu sog. Insights, müssen Betreiber von Fanpages eine entsprechende Rechtsgrundlage nachweisen können. (Facebook Insights ist ein umfangreiches Tool, mit dem Seitenstatistiken zu Facebook Fanpages abgerufen werden können. Es bietet den Betreibern von Fanpages die Möglichkeit, die Interaktionen der Nutzer und Fans nachzuverfolgen und deren Entwicklung auszuwerten). Die Informationen seien jedoch derart oberflächlich und lückenhaft, dass eine Bewertung als Verantwortlicher auf Grundlage dieser Informationen nicht möglich sei. Aus den gleichen Gründen könnten Seitenbetreiber auch nicht ihren Verpflichtungen aus Art. 13 DSGVO nachkommen.