02.04.2025
Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist geprägt von vielfältigen und international tätigen Unternehmen mit globalen Wirtschaftsbeziehungen. Damit gehen zwangsläufig auch Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen aus verschiedenen Staaten einher. Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland bot hierfür bislang nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten. Daher wurden viele internationale Streitigkeiten in anderen Rechtsordnungen oder innerhalb der privaten Schiedsgerichtsbarkeit ausgetragen. Auch die Einrichtung von International Commercial Courts – besondere Zivil- und Handelskammern für (internationale) Wirtschaftsstreitigkeiten – an verschiedenen Landgerichten in Deutschland konnte diesem Trend nicht entgegenwirken.
Mithilfe des Justizstandort-Stärkungsgesetzes, das am 1. April 2025 in Kraft trat, soll nun der Justizstandort Deutschland zu einem attraktiven Forum für die Beilegung von grenzüberschreitenden Wirtschaftsstreitigkeiten werden. Das Gesetz sieht neben Modifikationen in der Zivilprozessordnung, die teilweise deutlich an die Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit angelehnt sind, und dem Gerichtsverfassungsgesetz insbesondere die Einrichtung sogenannter Commercial Courts vor.
Dr. Borbála Dux-Wenzel, LL.M.
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