18.12.2018

Gehaltsansprüche von Air Berlin-Chef trotz Insolvenz gesichert – zu den Vorteilen einer Bankgarantie

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18.12.2018

Gehaltsansprüche von Air Berlin-Chef trotz Insolvenz gesichert – zu den Vorteilen einer Bankgarantie

Die vor über einem Jahr eingetretene Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin hat eindrucksvoll die Vorteile einer unwiderruflichen Bankgarantie vor Augen geführt: Während circa 200.000 Kunden auf ihren wertlosen Tickets sitzen blieben und etwa 5.000 nicht von der Lufthansa übernommene Mitarbeiter sich nach neuen Arbeitsplätzen umschauen mussten, konnte der CEO der Airline, Thomas Winkelmann, entspannt in die Zukunft schauen. Er hatte sich nach Medienberichten sein jährliches Grundgehalt in Höhe von 950.000 Euro bis zum Jahr 2021, einen einmaligen Bonus in Höhe von 400.000 Euro und eine Pensionsanspruchsabgeltung in Höhe von 300.000 Euro durch eine unwiderrufliche Bankgarantie absichern lassen. Damit hatte Winkelmann sichergestellt, dass seine Gehaltsforderungen auch im Falle einer Insolvenz befriedigt werden.

Kürzlich teilte der Insolvenzverwalter der Airline mit, dass der Vertrag Winkelmanns in beiderseitigem Einvernehmen zum Ende des Jahres 2018 aufgelöst werde und Winkelmann mit dem vorzeitigen Ausscheiden auf einen – wegen vereinbartem Stillschweigen der Höhe nach nicht bezeichneten – Teil seiner Ansprüche verzichte. Indem sich Winkelmann seine Gehaltsansprüche mittels Bankgarantie abgesichert hatte, dürfte er sich jedoch in eine komfortable Verhandlungssituation gebracht haben.
 

Bankgarantien als Sicherungsmittel

Bankgarantien stellen im nationalen und im internationalen Rechtsverkehr ein vielfach genutztes Sicherungsmittel zur grenzüberschreitenden Absicherung von Forderungen dar. Bei der Bankgarantie verpflichtet sich eine Bank als Garant gegenüber dem Begünstigten für einen bestimmten Erfolg einzustehen oder die Gefahr eines künftigen, noch nicht entstandenen Schadens zu übernehmen. Der Begünstigte soll gegen bestimmte Risiken abgesichert werden, indem ein möglicher wirtschaftlicher Ausfall des Schuldners gedeckt ist. Dies geschieht bei der Garantie auf erstes Anfordern so, dass die Bank nur in Ausnahmefällen die Zahlung verweigern kann (zu den Möglichkeiten, einstweiligen Rechtsschutz bei Sicherungsmitteln auf erstes Anfordern in Anspruch zu nehmen, lesen Sie unseren Beitrag im Dispute Resolution Magazin)

.Die im Falle des CEO Winkelmann bestellte Forderungsgarantie deckte daher das Risiko des Begünstigten Winkelmann ab, von seinem Schuldner, der Air Berlin, wegen Zahlungsunfähigkeit keine Gehaltszahlungen zu erhalten. Im Unterschied zur Bürgschaft wird bei der Sicherung durch eine Bankgarantie gewährleistet, dass der Begünstigte die Leistung von der Bank unabhängig von dem Bestehen der Hauptforderung gegenüber dem Schuldner (vorliegend der Air Berlin als Garantieaufgeber) erhält, sodass er auch im Falle einer Insolvenz in voller Höhe befriedigt wird. Folge der fehlenden Akzessorietät ist zudem, dass der Bank gegenüber dem Begünstigten keine Einwendungen und Einreden des Schuldners zustehen.

 

 

Dr. Stephan Bausch, D.U.
Rechtsanwalt
Partner
stephan.bausch@luther-lawfirm.com
Telefon +49 221 9937 25782
 

 

Dr. Simon J. Heetkamp
Rechtsanwalt, Mediator
Senior Associate
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