27.09.2016
27.09.2016
I. Die Ratifizierung des Übereinkommens
Singapur hat am 2. Juni 2016 das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005 (nachfolgend „HGÜ“ genannt) ratifiziert und ist damit der erste asiatische Staat, der dem HGÜ zugestimmt hat. Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens zum 1. Oktober 2016 wird sich Singapur als Knotenpunkt für Streitbeilegung in Asien etablieren.
Neben Singapur haben bislang 28 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert – alle EU-Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) und Mexico. Die USA und die Ukraine haben das Übereinkommen zwar unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert. Mit Inkrafttreten des HGÜ in Singapur werden singapurische Gerichtsurteile in der EU und in Mexiko an Bedeutung gewinnen, da sie dann ohne weitere gerichtliche Überprüfung anerkannt und vollstreckt werden können. Dies war bislang nicht möglich, da die EU (außer Großbritannien) und Mexiko keine Signaturstaaten des Reciprocal Enforcement of Commonwealth Judgment Act oder des Reciprocal Enforcement of Foreign Judgment Act waren, die die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen zwischen Singapur und anderen Ländern regeln.
II. Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens
Das HGÜ wird den erforderlichen Zeit- und Kostenaufwand im Umgang mit Fragen der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung von Urteilen deutlich verringern. Das HGÜ bezweckt die Schaffung von Rechtssicherheit und den Schutz vor überraschenden Gerichtsbeschlüssen in Bezug auf Gerichtsstandsvereinbarungen und auf die Anerkennung und Vollstreckung von entsprechenden Gerichtsentscheidungen. Das neu in Kraft getretene Übereinkommen ist nur auf Kaufleute anwendbar und erfasst nur ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen.
Die wesentlichen Punkte des HGÜ lassen sich wie folgt zusammenfassen:
III. Ausblick
Innerhalb der EU werden Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Brüssel-Ia-Verordnung als zulässig erachtet und daraus resultierende Entscheidungen in anderen EU-Staaten ohne weitere Prüfung anerkannt und vollstreckt. Das HGÜ verfolgt auf globaler Ebene dasselbe Ziel.
Die Zeit wird zeigen, ob das Haager Übereinkommen über die Gerichtsstandsvereinbarungen die gleiche Anerkennung im internationalen Kontext wie das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche bekommen wird. Dafür ist es erforderlich, dass mehr Staaten sich dem Übereinkommen anschließen.
Dr. Claus Trenner, LL.M. (NUS Singapore) | ||
Els Van Poucke, LL.M. Attorney-at-law Brussels Bar (Belgium) Registered Foreign Lawyer (Singapore) Counsel els.vanpoucke@luther-lawfirm.com Telefon +65 6408 8018 |