01.03.2021

Keine Formsache – BGH-Urteil zur Wirksamkeit der Einigung über eine Schiedsklausel nach dem CISG

Autoren: Stephanie Quaß und Laura Peters

Background

Im Internationalen Privatrecht (IPR) dreht sich alles um die Frage des anwendbaren Rechts. Die dabei bislang noch offen gelassene Frage, ob das CISG (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf) auf den Prüfungspunkt der materiellen Einigung der Parteien auf eine Schiedsvereinbarung Anwendung findet, hat der BGH nun kürzlich geklärt.

In seinem Urteil vom 26. November 2020 (I ZR 245/19) wendete der BGH das CISG auf die Frage der materiellen Einigung auf eine Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien an und verneint eine wirksame Einigung im Ergebnis. Die formelle Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung hingegen fällt laut BGH auch in einem Vertragsverhältnis, auf das das CISG Anwendung findet, unter die einschlägigen Spezialvorschriften wie das New Yorker Übereinkommen (New Yorker Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche) oder § 1031 ZPO. Was für den Laien unverständlich klingen mag, ergibt sich jedoch aus einer konsequenten Prüfung des IPR.

Author
Stephanie Quaß

Stephanie Quaß
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