10.04.2024
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erkannte am 9. April 2024 erstmals ein Recht auf Klimaschutz an. Nach der Rechtsprechung kommen nun weitreichende Verpflichtungen auf Staaten zu.
Vor dem Gerichtshof für Menschenrechte hatten mehrere Kläger sogenannte Klimaklagen erhoben. Die Beschwerdeführer rügten darin die mangelhaften Klimaschutzmaßnahmen mehrerer Staaten.
Der Gerichtshof lehnte zwei Klagen als unzulässig ab. Die Klimaklage gegen die Schweiz wurde jedoch als zulässig angesehen. Geklagt hatten einzelne Privatpersonen sowie der Verein KlimaSeniorinnen Schweiz.
In seinem am 9. April verkündeten Urteil entschied der Gerichtshof, die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Schweizer Behörden seien als Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention einzustufen.
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