02.08.2022

Neue EU-Standardvertragsklauseln nun auch für Datentransfers aus UK

I. Überblick

Am 21. März 2022 sind im Vereinigten Königreich (UK) zwei neue Datenübermittlungsmechanismen in Kraft getreten, die eine zeitgemäße und vereinfachte Übermittlung in Drittländer ermöglichen. Unternehmen, die in UK ansässig sind und personenbezogene Daten in Länder wie z. B. die USA übermitteln, müssen nun ihre Verträge anpassen.

Die EU-Standardvertragsklauseln (EU SCCs) stellen das am häufigsten verwendete Instrument dar, um einen internationalen Datentransfer von der EU in Drittländer zu legitimieren. Die von der EU entwickelten Vertragssets bieten Garantien für Datenübermittlungen, wenn sie zwischen den an dem Datentransfer Beteiligten vereinbart werden. Im Juni 2021 hat die EU neue SCCs eingeführt, die die bisherigen SCCs bis Dezember 2022 für Datentransfers aus der EU vollständig ablösen. Wegen des Brexits gelten diese allerdings nicht direkt für UK und wurden von der UK-Datenschutzaufsicht ICO bisher nicht für Datenübermittlungen nach UK-Datenschutzrecht anerkannt. Hierfür mussten weiterhin die alten EU SCCs abgeschlossen werden. Dieser Flickenteppich wurde nun beseitigt.