21.03.2022
Am 21. März 2022 sind in UK zwei neue Datenübermittlungsmechanismen in Kraft getreten, die eine zeitgemäße und vereinfachte Übermittlung in Drittländer ermöglichen. Unternehmen, die in UK ansässig sind und personenbezogene Daten in Länder wie z. B. die USA übermitteln, müssen nun ihre Verträge anpassen. Die bisher dort gültigen sog. alten Standardvertragsklauseln dürfen hierfür nur noch eingeschränkt verwendet werden (Umstellungsphase bis März 2024). Akuter Handlungsbedarf besteht für Neuverträge/Vertragsänderungen mit Drittlandtransfers aus UK.
Laura Hoffmann, LL.M. (Dresden/London)
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