02.05.2024

Neues Qualifizierungsgeld für Strukturwandel nutzen

Background

Strukturwandel steht in vielerlei Hinsicht an: Erneuerbare Energien, E-Mobilität, Home Office und Videotelefonie, Künstliche Intelligenz (KI) und andere Technologien haben unsere Arbeitswelt in den letzten Jahren rasant verändert. Der Wandel wird weitergehen. Schlagzeilen wie „Digitale Transformation der Arbeitswelt“, „Gestaltung der Arbeitswelt von Morgen“ und „Der digitale Wandel ist ein Muss“ unterstreichen die Dringlichkeit für Unternehmen, den Strukturwandel zu vollziehen.

Schon im Jahr 2021 einigten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag auf ein „Qualifizierungsgeld“, das an das Kurzarbeitergeld angelehnt werden sollte. Mit dem am 20. Juli 2023 verkündeten Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung schaffte die Koalition nun neue Instrumente für Arbeitgeber, um den Herausforderungen des Strukturwandels zu begegnen und sich für die Zukunft zu rüsten. Am 1. April 2024 trat die im Gesetz beschlossene Weiterbildungsförderung Beschäftigter sowie die Einführung des Qualifizierungsgeldes in Kraft. Mit dem Qualifizierungsgeld soll die Bundesagentur für Arbeit „Unternehmen im Strukturwandel ermöglichen“, ihre „Beschäftigten durch Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern.“

Author
Dietmar Heise

Dietmar Heise
Partner
Stuttgart
dietmar.heise@luther-lawfirm.com
+49 711 9338 12894

Janina Ott

Janina Ott
Associate
Stuttgart
janina.ott@luther-lawfirm.com
+49 711 9338 20031