15.04.2024
Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nimmt sichtbare Formen an: Am 13. März 2024 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den lange erwarteten Referentenentwurf für die Krankenhausreform veröffentlicht.
Mit der Krankenhausreform sollen drei zentrale Ziele verfolgt werden:
Auf Basis der früheren Arbeitsentwürfe werden in dem nunmehr vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) die Pläne zur Neuordnung der Krankenhausversorgung und -finanzierung konkretisiert und der in der Protokollerklärung zum Krankenhaustransparenzgesetz bereits in Aussicht gestellte Transformationsfonds sowie Anpassungen bei der Betriebskostenfinanzierung umgesetzt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte angekündigt, dass der Gesetzentwurf noch im April 2024 vom Bundeskabinett beschlossen werden solle. Nachdem der Gesetzesentwurf jedoch erst am 12. April 2024 an die Verbände zur Kommentierung bis zum 30. April 2024 geschickt wurde, ist klar, dass der bis zuletzt stoisch vorgetragene Zeitplan nicht mehr zu halten ist. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung im Bundesrat, jedoch sollen zahlreiche Regelungen, die die Länder betreffen, als zustimmungspflichtige Rechtsverordnungen ausgestaltet werden.
Wesentliche Regelungsinhalte:
Dr. Hendrik Bernd Sehy
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