27.08.2020

Referentenentwurf zur Änderung der HOAI veröffentlicht

Autoren: Stephan Finck und Jens Kaiser

Background

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Entwurf zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) veröffentlicht. Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2019, wonach die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen europäisches Recht verstoßen sollen (Rechtssache C-377/17).

Der reglungstechnische Ansatz des BMWi besteht in der Abschaffung der Verbindlichkeit der Mindest- und Höchsthonorarsätze. Zwar sollen die Regelungen der HOAI für die Honorarkalkulation beibehalten werden, das nach diesen Regeln ermittelte Honorar soll allerdings in allen Fällen mittels Zu- oder Abschlägen modifizierbar sein. Die HOAI soll künftig also unverbindliche Honorarempfehlungen enthalten, die eine Orientierung für die Honorarhöhe im Einzelfall bieten.

In Vergabeverfahren können (und sollen?) die Regelungen der HOAI weiterhin zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebote verwendet werden. Dabei geht es aber nur noch darum, die Angebote prüfen und vergleichen zu können. Die Angebote dürfen dann besagte Zu- oder Abschläge enthalten.

Das BMWi strebt ein Inkrafttreten HOAI am 1. Januar 2021 an. Eine Anwendung der neuen HOAI auf vor diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge ist nicht vorgesehen.

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie informiert.

Zum Referentenentwurf

Author
Stephan Finck

Stephan Finck
Partner
Leipzig
stephan.finck@luther-lawfirm.com
+49 341 5299 24904 / +49 201 9220 0

Jens Kaiser

Jens Kaiser
Senior Associate
Leipzig
jens.kaiser@luther-lawfirm.com
+49 341 5299 20947