02.04.2020
Aufgrund der aktuellen Lage zu SARS-CoV-2 / Covid-19 und den Lieferengpässen bei Masken prüfen Hersteller aus unterschiedlichsten Branchen (etwa der Textil- und Bekleidungsindustrie) die ganze oder teilweise Umstellung ihrer Produktion auf die Fertigung von Mund-Nasen-Masken. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sah sich vor diesem Hintergrund veranlasst, Hinweise zur Herstellung und Verwendung von Masken veröffentlichen.
Was ist bei dem Inverkehrbringen von Masken zu beachten?
Zu unterscheiden sind im Wesentlichen zwischen zum privaten (Alltags-)Gebrauch vorgesehene Masken, die als Behelfs-Mund-Nasen-Masken ohne nachgewiesene Schutzwirkung aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden, und zertifizierten Masken, die aufgrund der Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen Schutzmasken mit nachgewiesener Schutzwirkung darstellen.
Cornelia Yzer
Of Counsel
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