03.04.2020
Die meisten öffentlichen Stellen nutzen mittlerweile ausgiebig das Angebot sozialer Netzwerke, sodass Facebook, Twitter und Co. zu einem wesentlich Informationskanal für sie geworden sind. In Anbetracht dessen, dass viele Nutzer soziale Netzwerke verwenden, um sich sowohl beruflich, als auch privat zu informieren, stellen diese eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit dar, eine enorme Bandbreite an Nutzern zu erreichen. Mit den Vorteilen gehen jedoch gleichzeitig auch rechtliche Fallstricke einher.
Durch die noch junge Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) herrscht bei vielen noch Unsicherheit darüber, wie die rechtlichen Anforderungen konkret umgesetzt werden müssen. Dies insbesondere im Hinblick auf die Nutzung sozialer Medien. Je nach Konzeption, Plattformlösung, Geschäftsmodell, einer ggf. kommerziellen Verwertung von Nutzungsdaten sowie Sitz des Plattformbetreibers, gelten unterschiedliche Anforderungen.
Zwar gibt es einige wenige höchstrichterliche Entscheidungen, die grundlegende Anforderungen festsetzen, die praktische Umsetzung bleibt jedoch weitestgehend unberührt, so dass weiterhin Unklarheiten darüber bestehen, wie es „richtig“ geht – und das gilt nicht nur für private Unternehmen, sondern auch für öffentliche Stellen.
Michelle Petruzzelli
Senior Associate
Köln
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