03.06.2022

Schutz von Daten als Geschäftsgeheimnis (GeschGehG)

Background

Das aktuelle Weltgeschehen sorgt in den meisten Lebensbereichen für Lieferkettenprobleme (Mikrochips, Bauteile, Rohstoffe). Gezielte Maßnahmen zur Stärkung der technologischen Souveränität – insbesondere durch intelligente Lösungen in den Bereichen Produktion und Industrie 4.0. – können zur Lösung dieser Probleme beitragen. Nennenswert ist dabei der Ausbau automatisierter Systeme in verschiedenen Wirtschaftszweigen, wie im Bereich des automatisierten Fahrens, der Medizin und der industriellen Produktion.

Unter automatisierten Systemen versteht man Maschinen und Softwaresysteme, die einen vorgegebenen Handlungsablauf durchführen. Typischer Anwendungsfall im Unternehmensalltag sind Sensoren, die in Echtzeit Maschinen eines automatisierten Produktionssystems überwachen und identifizieren können, ob eine Wartung oder Fehlerbehebung erforderlich ist (sog. Predictive Maintenance). Solche automatisierten Systeme können Unternehmen einen großen wirtschaftlichen Vorteil bringen. Der Schutz automatisierter Systeme ist für Unternehmen ein unverzichtbares Know-how. So gewinnt Geschäftsgeheimnisschutz immer mehr an Bedeutung. Dies gilt vor allem auch deshalb, weil der Geschäftsgeheimnisschutz auch die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten an Daten fördern kann. Häufig bündeln Unternehmen ihre Kompetenzen in gemeinsamen Projekten, um große Datenmengen zu analysieren.

Auf nationaler Ebene besteht seit dem Jahr 2019 ein Schutzkonzept für Geschäftsgeheimnisse, das auf dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) beruht. Das Gesetz ist Ausfluss der EU-Richtlinie 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen. Weder die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie noch das GeschGehG regeln ausdrücklich, inwiefern sich Daten überhaupt als Geschäftsgeheimnis subsumieren lassen. Dies führt zu der Frage, inwiefern der Schutz des Geschäftsgeheimnisses beispielsweise auf Algorithmen und automatisierte Systeme Anwendung findet und wie weit der Schutz greift. Welche Schutzmaßnahmen müssen Anbieter Künstlicher Intelligenz (KI) ergreifen, um sich vor Personen zu schützen, die ihr Geschäftsgeheimnis rechtswidrig erlangt haben, es nutzen oder sogar offenlegen?  

Author
Christian Kuß, LL.M.

Christian Kuß, LL.M.
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