29.04.2024

Solarpaket – Paket oder Päckchen?

Background

Bundestag und Bundesrat haben am letzten Freitag, den 26. April 2024, den Gesetzesentwurf zum sog. „Solarpaket“ beschlossen. Ziel des Solarpaketes ist es, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und die Ausbau-Dynamik im Bereich der Photovoltaik beizubehalten.

Mit dem Solarpaket sollen Netzanschlussverfahren vereinfacht und beschleunigt werden, Betriebs- und Vergütungsmodelle flexibilisiert und vereinfacht sowie ein weiterer Zubau von PV-Anlagen angereizt werden. Nach einem PV-Rekordjahr 2023 ein von der Branche sehnsüchtig erwarteter Impuls für ungebrochenen Zuwachs?

Bereits im August des vergangenen Jahres hatte das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum damaligen sog. „Solarpaket I“ in Anknüpfung an die Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aus Mai 2023 beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf sollten weitere Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie beseitigt und die Ausbau-Dynamik im Bereich der Photovoltaik gesteigert werden. Angesichts der Zielvorgaben des EEG 2023 eine vielfach geforderte Maßnahme. Um bis 2030 eine installierte Leistung von 215 Gigawatt und bis 2040 von 400 Gigawatt nur im Solarsektor zu erreichen, bräuchte es selbst gegenüber dem Ausbau-Rekordjahr 2023 (ca. 14 GW Zubau!) noch einmal erhebliche Steigerungen.

Statt jedoch das Gesetz schnell durch Bundestag und Bundesrat zu bringen, verzögerte sich die Verabschiedung des Solarpaketes aufgrund von Meinungsverschiedenheiten in der Regierungskoalition auf zunächst unbestimmte Zeit. Erst im Frühjahr 2024 wurde das Verfahren mit einigen Änderungen vorangetrieben. Am Ende ging es mit der Verabschiedung in beiden Gesetzgebungskammern noch am selben Tag dann ganz schnell.

Zeit, das Paket zu öffnen und einen Blick hineinzuwerfen.

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Benedikt Rechner

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David Steinschulte

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