02.07.2019

Start-ups: Fünf Dos und Don’ts für Gründer (1/2)

Für die Gründung und die Anfangsphase eines Start-ups gibt es keine allgemeingültige Blaupause. Es gibt nicht den einen richtigen und sicheren Weg, der auf jede Gründung passt. Jede Gründung und jedes Start-up ist anders und muss individuell betrachtet werden. Aus der Beratungspraxis lassen sich jedoch einige klare Empfehlungen für Gründer ableiten, die ihnen Aufwand, Kosten und Zeit sparen können.

Background

 1 - Einfach ist oft besser

Gerade am Anfang wollen Gründer oft den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Noch bevor der erste Kunde geworben wurde, wird gefühlt schon der IPO an der New Yorker Börse vorbereitet. Dabei werden gerade am Anfang knappe Ressourcen, wie Zeit und Geld, den falschen Prioritäten zugeordnet. Die Gründung sollte aber möglichst einfach (und damit günstig) gehalten werden. Veränderungen in der gesellschaftsrechtlichen Struktur können - sollten sie wirklich notwendig werden - häufig auch später noch vorgenommen werden. Entscheidend ist am Anfang, dass man sich bewusst macht, was wirklich notwendig ist und welche späteren Schritte man schon bei der Gründung anlegen muss. Sollte man bereits konkrete (begründete) Vorstellungen für spätere Wachstumsschritte haben, sollte man diese bei der Gründung mit dem Notar oder beratenden Anwalt besprechen.
 

2 - Die nächste Finanzierung rechtzeitig vorbereiten

Nach der Gründung ist vor der Finanzierung. Das noch junge Unternehmen muss also darauf vorbereitet werden, dass es Investoren präsentiert werden kann. Das bedeutet insbesondere, dass alle rechtlich relevanten Sachverhalte gut dokumentiert und aufbereitet sind, ggf. auch zweisprachig (weiteres dazu hier und hier). Ein Mindestmaß an legal housekeeping ist hier Pflicht. Was hingegen in aller Regel nicht notwendig ist, ist der Abschluss komplizierter Gesellschaftervereinbarungen schon bei Gründung. Sicher sollten zwischen den Gesellschaftern bestimmte Dinge festgeschrieben werden. Aber ein Investor wird ohnehin seine eigenen Standardklauseln und/oder Verträge mitbringen, die Bedingung für ein Investment sind. Hier kann und sollte also unnötiger Aufwand vermieden werden.
 

3 - IP-Rechte (frühzeitig) sichern

Start-ups machen leider immer noch häufig den Fehler, dass sie IP-Rechte (Software, Rechte an Bildern, Videos und Texten, Marken, etc.) unvollständig dokumentieren, rechtlich nicht absichern oder registrieren. Vor allem bei dem Einsatz außenstehender Dienstleister wird auf eine angemessene vertragliche Absicherung viel zu selten geachtet. Eben diese IP-Rechte sind es aber, die den Wert des Start-ups als einzige wertbildende Assets ganz maßgeblich beeinflussen. Sie sind das erste, was Investoren vor einer Finanzierung auf Herz und Nieren prüfen. Also sollte hier keinesfalls gespart werden.
 

4 - Mitarbeiterbeteiligungen richtig gestalten

Mitarbeiterbeteiligungen (ob mittels Optionen, virtuellen Beteiligungen oder „echten“ Beteiligungen) sind zu Recht ein beliebtes Mittel der Incentivierung von Mitarbeitern in kritischen Wachstumsphasen, in denen noch keine hohen Löhne gezahlt werden können. Dennoch sollte auch hier genau abgewogen werden, wie und in welchem Umfang Mitarbeiter beteiligt werden sollen und dies, bevor man gegenüber den Mitarbeitern Versprechungen macht, an die man später lieber nicht mehr erinnert werden möchte. Mitarbeiterbeteiligungen bedeuten immer auch die Abgabe von Rechten und (finanziellem) Handlungsspielraum. Schlecht strukturiert können Sie sich zu wahren Wachstumsbremsen entwickeln oder aber die Gründer im Falle eines Exits deutlich mehr Geld kosten, als sie in die Mitarbeiterbeteiligung investieren wollten. Die rechtliche bzw. vertragliche Strukturierung sollte daher keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden (mehr dazu hier).
 

5 - Rechtliche Entwicklungen beobachten

Rechtliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, aber vor allem auch für innovative Geschäftsfelder und digitale Dienstleistungen befinden sich im stetigen Wandel. Nicht immer werden diese Veränderungen, wie etwa die DSGVO, medial im Vorfeld begleitet und aufbereitet. Oft sind es unscheinbare rechtstechnische Änderungen in zunächst unbedeutend erscheinenden Gesetzen oder ein überraschender Wandel in der Rechtsprechung, die großen Einfluss auf das Geschäftsmodell von Start-ups oder auch nur die interne Unternehmensverwaltung haben können. Gerade in der Gründungsphase oder in der Vorbereitung auf eine Finanzierung kann eine solche Änderung zu erheblichen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Problemen führen, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden. Daher sollten Gründer immer auch ein Auge auf die rechtlichen Entwicklungen in ihrem Geschäftsfeld haben. Wer weiß - eine Veränderung des rechtlichen Umfelds kann auch positive Seiten haben und z.B. Geschäftschancen eröffnen oder Geschäftsmodelle ermöglichen, die es vorher nicht gab.

Weiterlesen:
Mentzel, Due Diligence - wie Start-ups diese Hürde nehmen (Teil 1/2)

Mentzel, Due Diligence - wie Start-ups diese Hürde nehmen (Teil 2/2)

Mentzel, Mitarbeiterbeteiligung? Lieber nichts überstürzen!

Author
Dr. Moritz Mentzel

Dr. Moritz Mentzel
Counsel
Berlin
moritz.mentzel@luther-lawfirm.com
+49 30 52133 24650