21.06.2021
Eine Matchmaking-Plattform für Start-ups? Neostarter ist ein junges Düsseldorfer Unternehmen, das sich zum Ziel gesetzt hat, Investoren, Experten und Unternehmensgründer auf der ganzen Welt zu vernetzen. Bevor das Onlineportal durchstarten konnte, musste jedoch erst einmal die europäische Wort-/Bild-Marke „NEOSTARTER“ gesichert werden. Im Juni 2021 war es soweit: Die Marke war erfolgreich eingetragen. Der nicht immer ganz einfache Rechtsweg hat gezeigt, dass die Anmeldung einer Marke gut geplant werden sollte.
„Ich war überrascht, wie komplex der Prozess für die Anmeldung einer europäischen Marke ist“, sagt Roghmal Alami, Gründer und Geschäftsführer der Neostarter GmbH. Er hatte sich Unterstützung gesucht und sich bei der Markenanmeldung von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft beraten lassen. „Die rechtliche Absicherung von geistigem Eigentum sollten Start-ups schon frühzeitig im Blick behalten“, ergänzt Adrian Freidank, Fachanwalt für IT-Recht bei Luther. Der Experte für Intellectual Property möchte Gründern vier Tipps mitgeben, um ihnen die Planung für eine Markeneintragung zu erleichtern:
Vor der Eintragung einer Marke ...
Nach der Eintragung einer Marke ...
Luthers Start-up-Team berät umfassend – nicht nur bei der Sicherung Ihres geistigen Eigentums, sondern auch bei Errichtung ihrer Gesellschaft, in Finanzierungsfragen, bei der Gestaltung von Kundenverträgen oder AGB. Sprechen Sie uns einfach an.
Philipp Glock
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