15.05.2019

Trianel-Kraftwerk Lünen: Der Kampf geht weiter

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15.05.2019

Trianel-Kraftwerk Lünen: Der Kampf geht weiter

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Trianel_Kraftwerk_L%C3%BCnen_2012.jpg

Mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird der mittlerweile mehr als zehn Jahre andauernde Rechtsstreit um das Lüner Trianel-Steinkohlekraftwerk fortgesetzt. Denn nach der heute veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts muss sich das OVG Münster erneut mit der Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg für den Betrieb des Kraftwerks befassen.

Nachdem das OVG Münster die Genehmigung des Landes für den Kraftwerksbau zunächst bestätigte, hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden, dass das Gericht seine Entscheidung noch einmal gründlich prüfen müsse. Es habe keine Feststellung zu der Belastung aufgrund von Stickstoffeinträgen durch einen in die Summationsbetrachtung einzubeziehenden Kupferrecyclingbetrieb getroffen, der vor dem Kraftwerk Lünen genehmigt worden ist. Bei der Einbeziehung weiterer Vorhaben in die FFH-Verträglichkeitsprüfung, so das Bundesverwaltungsgericht, seien grundsätzlich alle Projekte zu berücksichtigen, für die eine Genehmigung bereits erteilt worden sei. Der vom OVG gewählte Ansatz, bei der Summationsbetrachtung diejenigen Projekte unberücksichtigt zu lassen, die zwar inzwischen genehmigt, aber später beantragt worden sind, verstoße gegen die bei der Auslegung und Anwendung der nationalen Vorschriften zu berücksichtigenden unionsrechtlichen Vorgaben.
 

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, führt dazu, dass die Genehmigungsfähigkeit relevanter Projekte unkalkulierbar ist. Denn bei der Kumulationsbetrachtung im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung müssen nun auch Vorhaben berücksichtigt werden, die bislang noch gar nicht existent sind. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung begründet. Wir werden Sie dazu auf dem Laufenden halten.
 

 

Denise Jacob
Rechtsanwältin
Associate
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Düsseldorf
Telefon +49 211 5660 18737
denise.jacob@luther-lawfirm.com