22.02.2023

UmRUG – Neue Optionen für grenzüberschreitende Umwandlungen

Background

Nachdem der Bundestag am 20. Januar 2023 das „Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)“ verabschiedet und der Gesetzesentwurf auch die Sitzung des Bundesrates vom 10. Februar 2023 passiert hat, wird noch im Februar mit der Verkündung und dem tags darauffolgenden Inkrafttreten weitreichender Gesetzesänderungen des UmwG zu rechnen sein.

Mit dem Inkrafttreten des UmRUG wird es erstmalig gesetzliche Grundlagen für grenzüberschreitende Formwechsel und Spaltungen im UmwG geben, die nunmehr neben die – durch das UmRUG ebenfalls geänderten – Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzungen treten. Zu diesem Zweck wird ab den §§ 305 ff. des UmwG ein neues Sechstes Buch aufgenommen, dass die grenzüberschreitenden Umwandlungsarten kodifiziert und das bisherige Sechste und Siebte Buch nach hinten rücken lässt. Darüber hinaus enthält das UmRUG auch Änderungen des UmwG im Rahmen nationaler Umwandlungen, die es zukünftig zu beachten gilt. Durch das UmRUG kommt es damit zu einer der weitreichendsten Änderungen des UmwG seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1995.

Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer sowie mitbestimmungsrechtliche Aspekte werden durch das ebenfalls neue „Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung (MgFSG)“ geregelt. In diesem Zusammenhang wird auch das bestehende „Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG)“ angepasst.

Author
Dr. Cédric Müller, LL.M. (Bristol)

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cedric.mueller@luther-lawfirm.com
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Alexander Masson, LL.B.

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