18.07.2017
17.07.2017
In dem von Prof. Dr. Christoph Althammer und Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich kürzlich im Wolfgang Metzner Verlag herausgegebenen Kommentar zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) hat Simon Heetkamp aus dem Complex Disputes-Team die Kommentierung der §§ 15-17 VSBG und der §§ 24-27 VSBG vorgenommen.
Die erstgenannten Paragraphenfolge betrifft den dritten Abschnitt des VSBG zum konkreten Streitbeilegungsverfahren – nämlich die Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien, die Unterrichtung der Parteien und die Frage des im Verfahren zu gewährenden rechtlichen Gehörs. Die §§ 24-27 stellen den vierten Abschnitt des VSBG zur Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen dar.
Simon Heetkamp |