15.06.2021
Die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten im EU-Emissionshandelssystem rückt näher: Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) hat gestern die sogenannte NIMs-Liste (NIMs = National Implementation Measures) gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 (EU-ZuVO) veröffentlicht. Die NIMs-Liste enthält anlagenscharf die vorläufigen Zuteilungsmengen der stationären Bestandsanlagen in Deutschland für den Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025. Sie kann hier abgerufen werden.
Die Liste wurde bereits Ende Mai an die Europäische Kommission übermittelt. Diese nimmt nunmehr letzte Prüfungen vor. Die endgültigen Zuteilungsbescheide können dann erlassen werden, wenn die Kommission den Einträgen in der NIMs-Liste nicht widerspricht.
Dr Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)
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