11.02.2025

Update zur Krankenhausreform: Was durch den Referentenentwurf zur Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV-E) für die Hochschulkliniken jetzt wichtig wird.

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für die Verwaltung des neuen Krankenhaustransformationsfonds (KHTFV-E) vorgelegt [1]. Dieser Fonds soll mit bis zu 50 Milliarden Euro ausgestattet werden, um die Krankenhauslandschaft in Deutschland grundlegend umzugestalten. Auch Hochschulkliniken können danach von den geplanten Förderungen profitieren. Hier die wichtigsten Punkte für Hochschulkliniken auf einen Blick:

I. Hochschulkliniken als förderfähige Einrichtungen

Wie schon im Falle der Förderung aus dem Krankenhausstrukturfonds (KHSF) ist auch eine vorhabenbezogene Förderung für Hochschulkliniken aus dem Transformationsfonds vorgesehen. Damit wird der förderrechtliche Grundsatz aus § 5 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) durchbrochen, wonach Hochschulkliniken grundsätzlich als nicht förderfähige Einrichtungen gelten. Auch das KHVVG misst den Hochschulkliniken also eine besondere Rolle als Faktor für den Erfolg der Krankenhausreform bei und öffnet Fördertatbestände des Transformationsfonds nach § 12b KHG auch für Hochschulkliniken. Welche Fördertatbestände geöffnet werden, war bereits im KHVVG angelegt. Das „Wie“ und das Ausmaß der konkreten Förderung war dabei jedoch noch einer Verordnung vorbehalten. Mit dem nun veröffentlichten Referentenentwurf der KHTFV zeichnet sich ab, wie der Gesetzgeber zukünftig beabsichtigt, die konkreten Förderstrukturen für die Hochschulkliniken auszugestalten.


[1] Abrufbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/khtfv.html, zuletzt abgerufen am 11. Februar 2025.

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Dr. Hendrik Bernd Sehy

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