23.12.2019
Inwieweit unterscheidet sich eigentlich der Weihnachtsmann vom Nikolaus? Mit dieser Frage durfte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Vergangenheit beschäftigen.
Weihnachten – die Zeit der Ruhe und des Friedens. So zumindest das Idealbild. Immer wieder kommt es aber auch zur besinnlichen Zeit des Jahres zu Rechtsstreitigkeiten. Zum Jahresabschluss blicken wir daher noch einmal auf eine designrechtliche Streitigkeit aus dem Jahr 2012 zurück – passend zum Thema Weihnachten.
Gegenstand des Verfahrens war die Frage nach dem Unterschied zwischen einem Weihnachtsmann und dem Nikolaus. Klägerin war die Inhaberin eines eingetragenen Designs (früher: Gemeinschaftsgeschmacksmuster) für eine Figur in Form eines winkenden bärtigen Mannes mit Zipfelmütze. In der Erzeugung und dem Vertrieb einer ebenfalls winkenden, bärtigen Figur mit Zipfelmütze durch den Beklagten, sah die Klägerin ihre Designrechte verletzt. Eine vorgerichtliche Abmahnung ihrerseits wurde durch den Beklagten anwaltlich zurückgewiesen.
In erster Instanz gab das Landgericht Düsseldorf der Klägerin Recht und untersagte den Vertrieb der Figur unter Androhung von Ordnungsmitteln. Gegen dieses Urteil legte die Beklagte form- und fristgerecht Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein – mit Erfolg.
Die Entscheidung
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-20 U 82/11) wurde die Klage der Designinhaberin im Berufungsverfahren abgewiesen.
Nach Auffassung des Senats war zunächst festzustellen, dass sowohl das Klagemuster als auch das angegriffene Muster – anders als im Tenor des angegriffenen Urteils des Landgerichts angegeben – eine Weihnachtsmannfigur und keine Nikolausfigur zeige. Der Nikolaus werde typischerweise im Bischofsornat gezeigt. Der Weihnachtsmann hingegen werde traditionell als ein dicklicher, freundlich aussehender alter Mann mit langem weißen Bart, einem roten, mit weißem Pelz besetzten Mantel und einer dazugehörigen Zipfelmütze dargestellt. Oftmals trage der Weihnachtsmann einen Geschenksack und eine Rute bei sich. Diese Beschreibung zeige, dass es sich bei beiden Figuren um einen Weihnachtsmann handele.
Im Ergebnis lehnte der Senat jedoch eine Verletzung des eingetragenen Designs ab. Alle Weihnachtsmänner bedürfen gewisser charakteristischer Merkmale, ohne die eine Figur nicht als Weihnachtsmann identifiziert werden könne. Deshalb liege eine Verletzung der Designrechte des Klägers nicht vor.
Unser Kommentar
Weihnachtsmann ist nicht gleich Nikolaus. Solche - auch kulturellen - Unterschiede müssen bei der Entwicklung und Eintragung von Designs stets bedacht werden. Und in manchen Fällen braucht es dabei erst Gerichte, um die wesentlichen Merkmale eines Weihnachtsmannes zu klären.
Wir hoffen dennoch, dass Sie den ein oder anderen - korrekt designten - Schokoladenweihnachtsmann genießen werden und wünschen Ihnen in diesem Sinne frohe Festtage!
Laura Katharina Kues
Associate
Köln
Ann Cathrin Müller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Köln