05.01.2023
BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 – I ZR 97/21
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zum Umfang kommunaler Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf Online-Medien fortgeschrieben.
Gemeindliche Publikationen, in denen sowohl kommunale als auch redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden, können wettbewerbsrechtlich zulässig sein. In der Vergangenheit hat der BGH bereits den Umfang und die Grenzen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit mit Bezug zu Printmedien (Amtsblätter) entschieden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 – Az.: I ZR 112/17, Crailsheimer Stadtblatt II). Höchstrichterlich bislang ungeklärt und obergerichtlich uneinheitlich geblieben ist die Rechtslage zu kommunal betriebenen Telemedien, wie zu Online-Portalen. Mit seiner Entscheidung vom 14. Juli 2022 hat der BGH nun die Kriterien für den Betrieb gemeindlicher Online-Angebote klargestellt (BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 – Az.: I ZR 97/21).
Aus den nunmehr veröffentlichten Entscheidungsgründen ergibt sich Folgendes.
István Fancsik, LL.M. (London)
Senior Associate
Essen
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