01.10.2008

Finanzmarktstabilisierungsgesetz

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Luther News, 22. Oktober 2008 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 17. Oktober 2008 im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Stabilisierung der Finanzmärkte und zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Realwirtschaft das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz - „FMStG") beschlossen. Das Gesetz ist am gleichen Tage vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 18. Oktober 2008 in Kraft getreten. Damit will die Bundesregierung ein tragfähiges Instrumentarium schaffen, um die bestehenden Liquiditätsengpässe zeitnah zu überwinden und die Stabilität des deutschen Finanzmarktes zu stärken. Das Maßnahmenpaket ist mit den europäischen und internationalen Partnern abgestimmt und erfolgt nach Konsultation mit der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin") sowie Spitzenvertretern der Finanzwirtschaft. Die Maßnahmen sind in Absprache mit den anderen Ländern des Euro-Raums in der Regel bis zum 31. Dezember 2009 befristet.