01.07.2009

Luther News, August 2009, China Practice/Steuerrecht - Erlass der chinesischen Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Umwandlungen (Umwandlungssteuererlass)

Das chinesische Finanzministerium (Ministry of Finance = MoF) und die oberste chinesische Steuerbehörde (State Administration of Taxation = SAT) haben gemeinsam den lange erwarteten chinesischen Umwandlungssteuererlass (New Income Tax Treatment of Enterprise Reorganisation Rules) veröffentlicht. Von dem Umwandlungssteuererlass werden wesentliche Transaktionen und Restrukturierungen („Umwandlungen") erfasst, wie bspw. die Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften, die Überführung eines Unternehmens auf eine andere Gesellschaft durch Einbringung deren Anteile oder durch Einbringung der Wirtschaftsgüter, sowie die Umschuldung. Der Umwandlungssteuererlass behandelt allerdings lediglich die ertragsteuerlichen Auswirkungen dieser Umwandlungen. Keine Regelungen sind enthalten zu anderen Steuerarten wie bspw. der Umsatzsteuer (Value Added Tax) und der sog. Business Tax. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Regelungen des Umwandlungssteuererlasses rückwirkend für Umwandlungen ab dem 01. Januar 2008 gelten. Im Folgenden sollen zunächst die Regelungen des Umwandlungssteuererlasses überblicksmäßig dargestellt werden. Im Anschluss wird ein besonderes Augenmerk auf die von dem Umwandlungssteuererlass erfassten grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgänge gelegt. 1. Ordinary Reorganisation vs. Special Reorganisation 2. Grenzüberschreitende Umwandlungen 2.1 Übertragung der Anteile an einer PRC-Gesellschaft auf eine ausländische Tochtergesellschaft 2.2 Foreign-to-Domestic Anteilstausch 2.3 Foreign-to-Foreign Anteilstausch 2.4 Weitere grenzüberschreitende Umwandlungen als Special Reorganisation 3. Fazit