10.02.2025

Strategische und rechtliche Beratung nach den BGH-Urteilen zu Verwahrentgelten

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Nach den BGH-Urteilen zu Verwahrentgelten müssen sich betroffene Kreditinstitute mit den hieraus abzuleitenden Fragen und Folgen befassen. Dies betrifft etwa die Ermittlung der auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten entfallenden Verwahrentgelte, die Prüfung ­etwaiger Rückforderungsansprüche der Kunden sowie strategische Überlegungen und ­bilanzielle Aspekte. Die BGH-Urteile zu Verwahrentgelten haben für den Bankensektor weitreichende Konsequenzen. Die Medienberichterstattung sensibilisiert sowohl Kunden als auch Verbraucherkanzleien. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) folgert aus den Urteilen, Kunden von Banken und Sparkassen hätten nun Gewissheit und könnten zu Unrecht gezahlte Beträge zurückfordern. Ob und in welchen Fällen dies so ist, bedarf jedoch einer eingehenden Analyse der noch nicht veröffentlichten Urteilsgründe. Betroffene Kreditinstitute sind gut beraten, sich frühzeitig auf zu erwartende Rückforderungsansprüche, bilanzielle und strategische Fragen vorzubereiten.

Potentielle Rückforderungsansprüche der Kunden

Nach einer Ermittlung der tatsächlich vereinnahmten Verwahrungsentgelte, entlang der BGH-Rechtsprechung differenziert nach Girokonten einerseits und Tagesgeld- und Sparkonten andererseits, sind etwaige Verteidigungsmöglichkeiten gegen Rückforderungsansprüche zu prüfen und zu bewerten. Dies betrifft etwa die für Girokonten konkret verwendeten Entgeltklauseln (Transparenz) sowie für sämtliche erhobenen Entgelte insbesondere Fragen der Verjährung. Hieraus werden sich Fallgruppen bzw. Cluster bilden lassen.

Strategische Überlegungen

Ausgehend von den gebildeten Clustern folgen strategische Überlegungen. Soll -- wenn ja, in welchen Fallgruppen -- eine Rückerstattung erfolgen? Ist für identifizierte Fallgruppen eine einheitliche Behandlung unabhängig von einem konkreten Kundenbegehren sinnvoll? Werden Eskalationsstufen definiert? Gibt es Reputationsthemen? Bedarf es einer Kommunikation gegenüber der BaFin?

Bilanzielle Überlegungen

Schließlich sind auch die bilanziellen Aspekte in den Blick zu nehmen. Eine genaue Analyse der Erfolgswahrscheinlichkeit etwaiger Rückforderungsansprüche und ihr Clustering sowie eine sorgfältig austarierte und stets aktuelle Verteidigungsstrategie unterstützen Sie dabei, Rückstellungen möglichst schonend zu bilden.

Unsere Unterstützung

Wir unterstützen Sie gerne bei den zuvor aufgezeigten Analysen und Überlegungen, punktuell oder ganzheitlich, sowie bei der Verteidigung gegen Kundenansprüche und Kundenklagen. Sowohl in bank- und finanzrechtlichen Streitigkeiten als auch in Massenverfahren und in Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes vor allen Land- und Oberlandesgerichten verfügen wir über umfassende Expertise. Eine Auswahl finden Sie nachfolgend.

Legal Tech Solutions

Zur Kosteneffizienz, aus Qualitätsgründen und zu Reportingzwecken setzen wir bei Massenansprüchen und -klagen abgestimmte Legal Tech Solutions ein. Hierzu zählen Case Management Tools, Collaboration-Plattformen mit zentralem Daten- und Informationsmanagement (zugleich auch für Mandanten), Dokumenten-Automatisierungen und interaktive Dashboards für schnelle und aussagekräftige Übersichten. Bei Interesse stellen wir Ihnen diese und etwaige Anpassungsmöglichkeiten für die konkrete Anwendung gerne online vor.

Ausgewählte Mandate

  • Britische Versicherung: Bundesweite Vertretung einer britischen Versicherung in mehreren tausend Gerichtsverfahren im Kontext von Versicherungspolicen
  • Deutsche Großbank: Vertretung in zahlreichen Verfahren zu Derivaten vor zahlreichen Land- und Oberlandesgerichten
  • Direktbank: Vertretung vor Land- und Oberlandesgerichten im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen aus Kontoführung und Zahlungsverkehr
  • Fondsinitiator: Abwehr von mehreren hundert Klagen wegen Haftung für Prospektangaben
  • Kreditinstitut aus dem Sparkassensektor: Strategische Beratung und bundesweite Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verbraucherdarlehensverträgen
  • Mehrere Kreditinstitute: Strategische Beratung und bundesweite Vertretung vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten in Widerrufsfällen („Widerrufsjoker“)
  • Privatbank: Vertretung in zahlreichen Verfahren betreffend Derivate (Swapgeschäfte, Swaptions, Caps u. a.)
  • Santander/SEB: Vertretung von Santander und SEB in mehreren hundert Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds
  • Volkswagen AG: Gerichtliche Vertretung der Volkswagen AG in rund 30.000 Einzelprozessen vor allen deutschen Landes- und Oberlandesgerichten (Diesel-Thematik)
Contact Persons
Dr. Stephan Bausch, D.U.

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stephan.bausch@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25782

Dr. Borbála Dux-Wenzel, LL.M.

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Partnerin
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borbala.dux@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25100

Katharina Klenk-Wernitzki, Dipl. Reg.-Wiss

Katharina Klenk-Wernitzki, Dipl. Reg.-Wiss
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Berlin, Köln
katharina.klenk@luther-lawfirm.com
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daniel.latta@luther-lawfirm.com
+49 30 52133 27480

Dr. Marco Jerczynski

Dr. Marco Jerczynski
Counsel
Essen
marco.jerczynski@luther-lawfirm.com
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Stephanie Quaß

Stephanie Quaß
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