28.08.2024
Erdöl- und Erdgasunternehmen sollen zukünftig Kohlenstoff einspeichern. Und wenn nicht selbst, dann wenigstens dafür zahlen. Diese neue, in die unternehmerische Freiheit der betroffenen Betriebe intensiv eingreifende Pflicht ergibt sich aus der neuen Netto-Null-Industrien-Verordnung (englisch: net-zero-industry-act; kurz: „NZIA“, seit dem 29. Juni 2024 in Kraft). Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, eine jährliche Injektionskapazität von 50 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 zu schaffen bzw. eher schaffen zu lassen.
Damit diese Ziele erreicht werden können, werden nun Erdgas- und Erdölunternehmen in die Pflicht genommen, sich in einem völlig neuen Geschäftsfeld weiterzuentwickeln. Dabei erklärt der NZIA es für möglich, mit anderen Unternehmen der Branche zusammenzuarbeiten. Dies wiederum wirft verschiedene kartellrechtliche Fragen auf.
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