Kartellrechtsfrühstück 2017

Was bringt die 9. GWB-Novelle?

Die gerade verabschiedete 9. GWB-Novelle setzt die europäische Schadensersatzrichtlinie in nationales Recht um und bringt damit weitreichende Veränderungen im Bereich des kartellrechtlichen Schadensersatzes mit sich, die für Kartellbeteiligte von ebenso großer Relevanz sind wie für direkt oder indirekt Geschädigte. Daneben beinhaltet die Novelle eine ganze Reihe weiterer Veränderungen insbesondere mit Blick auf die digitale Ökonomie, Konzernhaftung und den Verbraucherschutz. Welche praktischen Auswirkungen sich für die Unternehmen aus der 9. GWB-Novelle ergeben und welche über das Kartellrecht hinausreichenden Entwicklungen im Bereich von Auskunftsansprüchen, Konzernhaftung und Verbraucherschutz durch die Novelle eingeleitet wurden, zeigen wir Ihnen in unserem diesjährigen Kartellrechtsfrühstück.

Zu den Themen zählen:

  • Neuerungen beim Kartellschadensersatz
  • Konzernhaftung – Neues zur „Wurstlücke“
  • Neue Aufgreifschwelle in der Fusionskontrolle
  • Beurteilung von Marktmacht auf Digitalen Märkten
  • Verbraucherschutz als neue Aufgabe des Kartellamtes
  • Erleichterungen für Pressekooperationen
  • Do & Don't Karte - Elektronische Kommunikation


 

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