Vermehrt verlangen Unternehmen Schadensersatz von Geschäftsführern oder leitenden Mitarbeitern („Manager“), die an Kartellrechtsverstößen beteiligt waren. Ein aktuelles und zugleich das wohl bekannteste Beispiel ist die Klage von ThyssenKrupp gegen einen ehemaligen Bereichsvorstand in mehrstelliger Millionen-Höhe. Aber auch Dritte können von Managern Schadensersatz wegen Kartellrechtsverstößen verlangen. Hinzu kommen die persönlichen Bußgelder. In unserem diesjährigen Kartellrechtsfrühstück geben wir Ihnen einen Überblick über die jüngsten Rechtsentwicklungen, über Strategien zur Haftungsvermeidung und über den richtigen Umgang mit den Haftungsrisiken.
Anmeldung
Standorte und Termine:
Düsseldorf
21. Mai 2019
Stuttgart
3. Juli 2019
Hannover
3. September 2019
Essen
10. September 2019
Hamburg
17. September 2019
München
18. September 2019
Frankfurt
29. Oktober 2019
Köln
19. November 2019
Berlin
3. Dezember 2019
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