Unser traditionelles Kartellrechtsfrühstück ist im letzten Jahr bedauerlicherweise Covid-19 zum Opfer gefallen. Auch derzeit sind Präsenzveranstaltungen leider noch nicht möglich. Ungeachtet dessen möchten wir Sie aus aktuellem Anlass in einem anderen Format zu einem hochaktuellen Thema informieren und laden Sie daher herzlich zu unserem
virtuellen Kartellrechtsfrühstück 2021 ein. Inhaltlich geht es um die bereits lange angekündigte 10. GWB-Novelle, die gerade erst am 19. Januar in Kraft getreten ist. Sie enthält wichtige Änderungen für die Praxis, über die wir Sie in einem einstündigen Webinar auf den neusten Stand bringen wollen:
■ Missbrauchsaufsicht: Neue Vorschriften für Gatekeeper und Intermediäre. Wer muss als Adressat der neuen Vorschriften in Zukunft welche zusätzlichen Grenzen beachteten? Wer kann (insbesondere als Nutzer von Daten) von der neuen Vorschrift profitieren?
■Fusionskontrolle: Neue Kriterien für die Anmeldung
■ Neue Ermittlungsbefugnisse des Bundeskartellamts und Unternehmenspflichten bei Durchsuchungen
■ Compliance-Anreiz: Wie der Gesetzgeber zu noch mehr Rechtstreue motiviert
■ Mehr Klarheit bei der Kooperation mit den Behörden in Kartellverfahren
■ Kartellschadenersatz: Erleichtern die Änderungen die Durchsetzung von Schadenersatz?
Webinartermine
25. Februar 2021
16. März 2021
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