Wir möchten wieder an die gute Tradition unserer Kartellrechtsfrühstücke anknüpfen, uns mit Ihnen „live und in Farbe“ zu aktuellen Themen des Kartellrechts austauschen. Wie immer starten wir um 8.30 Uhr mit einem (ersten) Frühstück, an den sich der Vortrag und der weitere Austausch anschließt.
Anlass genug bietet die am 1. Juni 2022 in Kraft getretene neue Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebsverträge (Vertikal-GVO 2022/720), deren Übergangsfrist für Altverträge zum 31. Mai 2023 ausläuft. Der über vier Jahre andauernde Reform- und Konsultationsprozess hat zu tiefgreifenden Änderungen geführt. Das bietet neue Risiken, aber auch Chancen, z. B. in den folgenden Bereichen:
■ im dualen Vertrieb (zweigleisigen Vertrieb), der angesichts des steigenden Direktvertriebs vieler Hersteller an Bedeutung erheblich zugenommen hat,
■ bei Verträgen von und mit Online-Plattformen
■ bei Alleinvertriebssystemen und selektiven Vertriebssystemen, die in Zukunft besser geschützt werden dürfen
■ bei Handelsvertreterverträgen (zu denen offene Fragen geklärt werden)
■ bei Wettbewerbsverboten, die in der Dauer in Zukunft etwas flexibler gehandhabt werden dürfen
Im Internetvertrieb wird der bisher sehr strenge Ansatz zugunsten von mehr Flexibilität und zum Schutz der stationären Geschäfte in gewissem Umfang gelockert und unter gewissen Umständen sogar die Anwendung unterschiedlicher Großhandelspreise erlaubt.
Standorte und Termine:
Düsseldorf
8. September 2022
München
14. September 2022
Hamburg
20. September 2022
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