Cannabis-Legalisierung und
öffentlich-rechtliche Zulässigkeit

Mit der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken wird eine weitergehende staatliche Regulierung erforderlich. Wie eine solche Kontrolle rechtlich ausgestaltet sein könnte, lässt sich – allerdings nur in Grundzügen – am Gesetzesentwurf für ein Cannabiskontrollgesetz erkennen. Zwar wurde der Entwurf vom Bundestag im Jahr 2018 abgelehnt, er bietet dennoch erste Anhaltspunkte, wie eine gesetzliche Regelung aussehen könnte. Der Entwurf sah vor, dass eine Genehmigung für den Anbau, den Transport, die Verarbeitung, die Ein- und Ausfuhr sowie den An- und Verkauf von Cannabis erforderlich sei. Diese Genehmigung sollte nur dann erteilt werden, wenn die antragstellende Person alle Voraussetzungen dafür erfüllte. Beispielsweise war bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zwingend eine Ablehnung des Antrags vorgesehen. Neben einzelnen Genehmigungstatbeständen sah der Entwurf auch spezielle Vorschriften für die Verkaufsorte vor. So sollten Cannabisfachgeschäfte räumlich von Schulen oder Kindergärten entfernt und der Zutritt für Minderjährige verboten sein.

Auffällig an dem Entwurf sind die teilweise doch recht geringen Anforderungen, die an Personen und Verkaufsstellen gestellt werden sollten. Ob diese Anforderungen eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis“ in „lizenzierten Geschäften“ gerecht werden, darf schon jetzt bezweifelt werden.

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15.02.2022 Blog
Cannabis-Legalisierung: (Noch) keine Antwort auf drängende Fragen