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Airlines sehen sich zunehmend dem Erwartungsdruck ihrer Fluggäste im Hinblick auf einen möglichst günstigen, jedoch gleichzeitig komfortablen und natürlich pünktlichen Flug ausgesetzt. Erfüllen sie diese Erwartungen nicht oder nicht in angemessener Zeit, sinken die Absatzzahlen. Neben dem Erwartungsdruck der Kunden erhöht sich gleichzeitig der politische (Preis-)Druck auf die Airlines, was gleichsam im Spannungsverhältnis zu den entsprechenden Turnaround-Zeiten und sonstigen operativen Aufwänden steht, die es durchgehend zu optimieren gilt. Unsere Beratung für die Luftfahrtindustrie, gleich ob Passagierverkehr oder Luftfracht, umfasst unter anderem folgende Leistungen.

Unsere Beratungsfelder

Außenwirtschaftsrecht/Exportkontrolle/Investitionskontrolle
  • Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit exportkontrollrechtlichen Fragen (Embargos, Dual-Use-Güter, Know-how-Transfer etc.), Geschäftsführer- und Mitarbeiterschulungen, unternehmensinterne Exportkontroll-Richtlinien
  • Beratung ausländischer Erwerber sowie von Verkäufern insbesondere im Rahmen von Bieterverfahren hinsichtlich der Anforderungen der Investitionskontrolle nach dem AWG/AWV sowie Vorbereitung und Durchführung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Freigabe durch das BMWi, insbesondere auch im Zusammenhang mit chinesischen Investoren

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Corporate/M&A
  • Nationale und internationale (Konzern-)Beratung und Umstrukturierungen (Verschmelzungsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Austrittsvereinbarung)
  • Buy- und Sell-Side Beratung bei internationalen und nationalen M&A-Transaktionen (Slot-Sicherung, Carve-outs; Bieterprozesse; Flugkraftfinanzierung und Flugzeugleasing)
  • Joint-Venture-Beratung mit geographischem Schwerpunkt in Europa und Asien
  • Beratung von OEM und Tiers bei Investitionen im Start-Up-Bereich und Venture-Capital-Bereich

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Handels- & Vertriebsrecht, Produkthaftung/Product Compliance
  • Lieferbeziehungen – Erstellung aller relevanten Ein- und Verkaufsverträge samt Nebenverträgen für die Luftfahrtindustrie (Rahmenverträge, Letter of Intent, Letter of Nomination (Projektvertrag), Qualitätssicherungsvereinbarungen, Gewährleistungsvereinbarung, Servicebedingungen, Werkzeugverträge, Logistikverträge, etc.)
  • Ausgestaltung von B2C Verkaufsbedingungen für Airlines (u. a. Umsetzung von Fluggastrichtlinien und sonstigen gesetzlichen Vorgaben)
  • Beratung vor Inverkehrbringen von Produkten, insbesondere zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben (Product Compliance)
  • Erstellung von Rückrufmanagement-Systemen
  • Begutachtung technischer Dokumentationen
  • Inhouse-Schulungen im Bereich der Produkthaftung sowie der Produktsicherheit

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IP/IT-Recht
  • Beratung bei IT-Procurement (Soft- und Hardware Überlassungsverträge, Software-as-a-Service, Service Level Agreements, Escrow- und Hinterlegungsvereinbarungen)
  • IT-Outsourcing Projekte (IT- und Business Process-Outsourcing sowie Projektverträge zu komplexen IT-Systemen)
  • Beratung bei grundsätzlichen Themen der Vernetzung sowie Managementberatung zu IT-Sicherheit und IT-Compliance
  • Beratung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes (z.B. KRITIS-Vorgaben für die Branche Transport und Verkehr)
  • Datenschutz (u.a. DSGVO) und Datensicherheit (Cybercrime)

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Kartellrecht
  • Beratung der großen Carrier bei der weiteren Expansion (Europäisches Kartellrecht)
  • Kartellrechtliche Beratung in der Lieferkette Wettbewerbsverbote und Verhaltensgrundsätze gegenüber weiteren Marktteilnehmern
  • Beratung bei Gründung und Durchführung von Gemeinschaftsunternehmen und Joint Ventures
  • Beratung bei deutscher und europäischer Fusionskontrolle, Koordinierung ausländischer Anmeldungen (Multijurisdictional Filings)
  • Compliance-Beratung, Vertretung in Bußgeldverfahren und Schulungen zum Verhalten bei „Dawn Raids“ (u.a. Vor-Ort-Beratung bei Durchsuchungen, Beratung zu Kronzeugenanträgen)

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Restrukturierung & Insolvenz
  • Ganzheitliche Beratung von Unternehmen der Luftfahrtindustrie bei sich ankündigenden Krisenzeiten (u.a. Gesellschaftsrecht, (Re-)Finanzierung, Fluglizenzen jeder Art, Schutz von weiteren Assets (Know-how), Arbeitsrecht sowie insolvenzrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in Form von Schutzschirmverfahren etc.)
  • Beratung von Unternehmen bei der eigenen gerichtlichen Restrukturierung (Insolvenzverfahren, Schutzschirmverfahren)
  • Beratung von Unternehmen bei Insolvenzfällen von Kunden oder Lieferanten sowie damit verbundene Optimierung von Lieferverträgen
  • Distressed M&A: Erwerb von Unternehmen vor (im Rahmen von Restrukturierungen) und aus der Insolvenz
  • Beratung bei der Einführung von Kurzarbeit, Verhandlung entsprechender Betriebsvereinbarungen
  • Beratung und Unterstützung bei Personalsicherung und Personalabbau- und Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan

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Ihr/e Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Steffen Gaber, LL.M. (Sydney), Mobility & Logistics; Automotive, Complex Disputes; Handels- & Vertriebsrecht, Produkthaftung/Product Compliance; Litigation

Dr. Steffen Gaber, LL.M. (Sydney)

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