In Zeiten, wo umweltbezogene Themen wie der Klimawandel die öffentliche Diskussion prägen, rücken Umweltaussagen von den Unternehmen vermehrt in den Fokus. Dabei sagt nicht nur die Politik dem sogenannten Greenwashing den Kampf an. Auch Verbraucherschutzverbände oder sich getäuscht fühlende Kunden gehen immer stärker gegen irreführende Werbeaussagen vor. Greenwashing ist damit ein äußerst brisantes und zunehmend verbreitetes Problem, das Unternehmen vor große Herausforderungen beim Marktauftritt stellt – wird die umweltbezogene Aussage nicht sorgfältig gestaltet und geprüft, drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen.
Man spricht von Greenwashing, wenn Unternehmen unzutreffende, übertriebene oder irreführende Aussagen über die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmenspraktiken macht, nicht selten auch unbewusst. Unternehmen möchten oftmals tatsächlich eine umweltfreundliche Praktik umsetzen, doch fehlerhafte oder unvollständige Angaben zu Umweltauswirkungen können schnell einen ungünstigen Eindruck erwecken.
Greenwashing gibt es schon seit den 1980er Jahren, als der Begriff erstmals geprägt wurde. Allerdings hat das Thema in den letzten Jahren aufgrund des zunehmenden Umweltbewusstseins und der steigenden Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen wieder an Bedeutung gewonnen. Heute ist Greenwashing ein weit verbreitetes Problem in vielen Industrien und Branchen, und es ist wichtiger denn je.
Die Green Claims Directive ist eine europäische Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, wahrheitsgemäße und verständliche Umweltaussagen auf Produkten und Dienstleistungen zu verwenden. Luther berät Unternehmen bei der Einhaltung der Vorgaben der Green Claims Directive vor allem im Hinblick auf die verlangten Zertifizierungen, um sicherzustellen, dass diese den geltenden Vorschriften entsprechen und nicht irreführend sind.
Die in der Öffentlichkeit weithin bekannt gewordenen Greenwashing-Vorwürfe gegen eine Großbank haben diese Problematik in den Fokus nationaler und europäischer Finanzaufsichtsbehörden gerückt. Die Bekämpfung von Greenwashing wird auf dem Gebiet des Finanzaufsichtsrechts insbesondere auf europäischer Ebene durch nachhaltigkeitsbezogene Transparenz- und Offenlegungspflichten für Unternehmen und deren Produkte begleitet. Zusätzliche Risiken entstehen durch die steigende Zahl an Klageverfahren, die Verbraucherschutzverbände und Anleger gegen Finanzinstitute und Fondsgesellschaften wegen irreführender Werbung für nachhaltige Geldanlagen oder Falschberatung anstrengen. Unsere Experten helfen dabei, Sie vor möglichen Haftungsrisiken und Präventionsmaßnahmen zu bewahren.
Naturgemäß finden sich im B2C-Geschäft häufig umweltbezogene Aussagen. Jedoch verlangen auch gewerbliche Kunden zunehmend umweltbezogene Aussagen über eingekaufte Produkte, um sich selbst als umweltbewusste Unternehmen darstellen zu können. Um hier rechtssicher zu agieren, sind weit mehr Maßnahmen erforderlich als nur ein gekonnt formulierter Werbeslogan. Bereits bei der Produktgestaltung muss das Thema „Greenwashing“ mit bedacht werden. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Grundlagen hierzu und den Risiken, die sich aus unbedachten Umweltaussagen ergeben, ebenso wie zu möglichen Präventionsmaßnahmen und praktischen Ansätzen zur Bewältigung der Anforderungen.
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